1. Vereinszweck
Das Ziel des Vereins Krabbelgruppe Himmugüegeli ist es, das gemeinsame Spiel der Kinder in einer Gruppe zu fördern und den Eltern die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch zu bieten.
2. Organisation
2.1. Vereinsdomizil
Das Vereinsdomizil ist die Gemeinde Murten FR.
2.2. Vereinskorrespondenz
Die Vereinskorrespondenz ist an die Adresse des jeweiligen Sekretärs zuzustellen.
3. Hauptversammlung
Die Hauptversammlung bildet das oberste Organ des Vereins. Sie wird vom Vorstand einberufen. Die Einberufung erfolgt nach Vorschrift der Statuten und überdies von Gesetzes wegen, wenn 20% der Mitglieder die Einberufung verlangt.
3.1. Zuständigkeit der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern, wählt den Vorstand und entscheidet in allen Angelegenheiten die nicht anderen Organen des Vereins übertragen sind. Sie hat die Aufsicht über die Tätigkeit der Organe und kann sie jederzeit abberufen, unbeschadet der Ansprüche, die den Abberufenen aus bestehenden Verträgen zustehen.
3.2. Beschlüsse
Vereinsbeschlüsse werden von der Hauptversammlung gefasst. Die schriftliche Zustimmung aller Mitglieder zu einem Antrag ist einem Beschlusse der Hauptversammlung gleichgestellt.
3.3. Stimmrecht und Mehrheit
Alle Mitglieder haben in der Hauptversammlung das gleiche Stimmrecht und verfügen über eine Stimme. Vereinsbeschlüsse werden mit Mehrheit der Stimmen der Anwesenden Mitglieder gefasst, wobei mindestens 6 Mitglieder anwesend sein müssen.
4. Vorstand
4.1. Zusammensetzung
Der Vorstand setzt sich aus dem Präsidenten, dem Sekretär und dem Kassier zusammen, wobei jeweils der Sekretär oder der Kassier in Personalunion die Stellvertretung des Präsidiums wahrnimmt.
4.2. Amtsdauer
Der Vorstand muss spätestens alle zwei Jahre an der Hauptversammlung neu gewählt werden. Zur Wahl oder Wiederwahl ist eine 2/3 Mehrheit notwendig.
4.3. Aufgaben
Die Aufgaben des Vorstandes werden in entsprechenden Stellenbeschreibungen definiert.
4.4 Kompetenzen
Der Vorstand zeichnet für den Verein kollektiv zu zweien in allen notwendigen Rechtsgeschäfte.
4.5. Verantwortung
Der Vorstand trägt die Verantwortung, den Verein nach bestem Wissen und Gewissen zu führen und die ordnungsgemässe Abwicklung der Geschäfte sicherzustellen.
5. Mitgliedschaft
Der Eintritt von Mitgliedern kann jederzeit erfolgen. Der Austritt oder Übertritt vom Aktiv zum Passivmitglied erfolgt schriftlich oder mündlich auf das Ende eines Vereinsjahres. Es entstehen keine Ansprüche auf geleistete Beiträge.
6. Mitgliederbeitrag
Die Mitgliederbeiträge pro Jahr betragen: · Aktivmitglieder CHF 100.00, Gönner und Sponsor Beiträge frei wählbar,
6.1. Festlegung
Die Mitgliederbeiträge für Aktiv- und Passivmitglieder sowie die Vorstandsmitglieder müssen an jeder Hauptversammlung neu festgelegt oder bestätigt werden.
6.2. Individuelle Beiträge
Beitritte im Laufe des Jahres werden entsprechend der verbleibenden Monate des Jahres prozentual in Rechnung gestellt. Austritt auf Ende Juni haben eine Rückerstattung des halben Jahresbeitrages (CHF 100.00) zur Folge.
6.3. Gönner
Ein Gönner ist jemand, der sich dem Verein verbunden fühlt und diesen nach eigenem Ermessen finanziell unterstützt. Ein Gönner ist für Besuche willkommen.
6.4. Sponsor
Ein Sponsor ist jemand, der den Verein nach Absprache mit dem Vorstand für eine Gegenleistung finanziell unterstützt.
7. Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann jederzeit durch einstimmigen Vereinsbeschluss herbeigeführt werden. Die Auflösung erfolgt von Gesetzes wegen, wenn der Verein zahlungsunfähig ist, sowie wenn der Vorstand nicht mehr statutengemäss bestellt werden kann.
8. Unklarheiten
Für alle Unklarheiten gelten die gesetzlichen Grundlagen.
3280 Murten, aktualisiert im März 2023
Das Ziel des Vereins Krabbelgruppe Himmugüegeli ist es, das gemeinsame Spiel der Kinder in einer Gruppe zu fördern und den Eltern die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch zu bieten.
2. Organisation
2.1. Vereinsdomizil
Das Vereinsdomizil ist die Gemeinde Murten FR.
2.2. Vereinskorrespondenz
Die Vereinskorrespondenz ist an die Adresse des jeweiligen Sekretärs zuzustellen.
3. Hauptversammlung
Die Hauptversammlung bildet das oberste Organ des Vereins. Sie wird vom Vorstand einberufen. Die Einberufung erfolgt nach Vorschrift der Statuten und überdies von Gesetzes wegen, wenn 20% der Mitglieder die Einberufung verlangt.
3.1. Zuständigkeit der Hauptversammlung
Die Hauptversammlung beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern, wählt den Vorstand und entscheidet in allen Angelegenheiten die nicht anderen Organen des Vereins übertragen sind. Sie hat die Aufsicht über die Tätigkeit der Organe und kann sie jederzeit abberufen, unbeschadet der Ansprüche, die den Abberufenen aus bestehenden Verträgen zustehen.
3.2. Beschlüsse
Vereinsbeschlüsse werden von der Hauptversammlung gefasst. Die schriftliche Zustimmung aller Mitglieder zu einem Antrag ist einem Beschlusse der Hauptversammlung gleichgestellt.
3.3. Stimmrecht und Mehrheit
Alle Mitglieder haben in der Hauptversammlung das gleiche Stimmrecht und verfügen über eine Stimme. Vereinsbeschlüsse werden mit Mehrheit der Stimmen der Anwesenden Mitglieder gefasst, wobei mindestens 6 Mitglieder anwesend sein müssen.
4. Vorstand
4.1. Zusammensetzung
Der Vorstand setzt sich aus dem Präsidenten, dem Sekretär und dem Kassier zusammen, wobei jeweils der Sekretär oder der Kassier in Personalunion die Stellvertretung des Präsidiums wahrnimmt.
4.2. Amtsdauer
Der Vorstand muss spätestens alle zwei Jahre an der Hauptversammlung neu gewählt werden. Zur Wahl oder Wiederwahl ist eine 2/3 Mehrheit notwendig.
4.3. Aufgaben
Die Aufgaben des Vorstandes werden in entsprechenden Stellenbeschreibungen definiert.
4.4 Kompetenzen
Der Vorstand zeichnet für den Verein kollektiv zu zweien in allen notwendigen Rechtsgeschäfte.
4.5. Verantwortung
Der Vorstand trägt die Verantwortung, den Verein nach bestem Wissen und Gewissen zu führen und die ordnungsgemässe Abwicklung der Geschäfte sicherzustellen.
5. Mitgliedschaft
Der Eintritt von Mitgliedern kann jederzeit erfolgen. Der Austritt oder Übertritt vom Aktiv zum Passivmitglied erfolgt schriftlich oder mündlich auf das Ende eines Vereinsjahres. Es entstehen keine Ansprüche auf geleistete Beiträge.
6. Mitgliederbeitrag
Die Mitgliederbeiträge pro Jahr betragen: · Aktivmitglieder CHF 100.00, Gönner und Sponsor Beiträge frei wählbar,
6.1. Festlegung
Die Mitgliederbeiträge für Aktiv- und Passivmitglieder sowie die Vorstandsmitglieder müssen an jeder Hauptversammlung neu festgelegt oder bestätigt werden.
6.2. Individuelle Beiträge
Beitritte im Laufe des Jahres werden entsprechend der verbleibenden Monate des Jahres prozentual in Rechnung gestellt. Austritt auf Ende Juni haben eine Rückerstattung des halben Jahresbeitrages (CHF 100.00) zur Folge.
6.3. Gönner
Ein Gönner ist jemand, der sich dem Verein verbunden fühlt und diesen nach eigenem Ermessen finanziell unterstützt. Ein Gönner ist für Besuche willkommen.
6.4. Sponsor
Ein Sponsor ist jemand, der den Verein nach Absprache mit dem Vorstand für eine Gegenleistung finanziell unterstützt.
7. Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann jederzeit durch einstimmigen Vereinsbeschluss herbeigeführt werden. Die Auflösung erfolgt von Gesetzes wegen, wenn der Verein zahlungsunfähig ist, sowie wenn der Vorstand nicht mehr statutengemäss bestellt werden kann.
8. Unklarheiten
Für alle Unklarheiten gelten die gesetzlichen Grundlagen.
3280 Murten, aktualisiert im März 2023